Zielgruppen und Ziele
Zielgruppen:
- die Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen sowie die Beiräte und Bewohnerfürsprecherinnen und Bewohnerfürsprecher nach § 16 (1) und (4) SbStG über ihre Rechte und Pflichten
- Angehörige, bürgerschaftlich Engagierte und andere Personen, die sich über Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen im Sinne der §§ 7 bis 10 SbStG sowie über die Rechte und Pflichten der Träger oder Nutzerinnen und Nutzer solcher Versorgungsformen informieren wollen
- Personen und Träger, die die Schaffung von Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen im Sinne
der §§ 7 bis 10 SbStG anstreben oder solche bereits führen, bei der Planung und dem Betrieb
Ziele:
- Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung, der Selbstverantwortung, der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (§1 Nr.1 SbStG)
- Schutz der Würde und Privatheit sowie ihrer Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen (§1 Nr.2 SbStG)
- Sicherung einer Qualität des Wohnens, der Pflege und der Betreuung, die dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entspricht (§1 Nr.3 SbStG)
- Wahrung der Interessen als Verbraucherinnen und Verbraucher (§1 Nr.4 SbStG)
- Einhaltung der den Trägern von Diensten und Einrichtungen ihnen gegenüber obliegenden Pflichten (§1 Nr.5 SbStG)