Ambulantes Pflegeteam Schimmer
Bundesstr. 525795 Weddingstedt Telefon: 0481-59980767
Telefax: 0481-59980768
E-Mail: sonja@pflegeteam-schimmer.de
Website: www.PflegeteamSchimmer.de
Ambulantes Pflegeteam Schimmer Sonja Schimmer Iris Mertens Bürozeiten:
- Bürozeiten: Montags bis Freitags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
außerhalb der Bürozeiten:
- Telefonisch sind wir 24 Stunden 7 Tage die Woche unter 0481-59980767 erreichbar!
Einsatzgebiet
- Stadt Heide
- Weddingstedt und Umland
- Heide und Umland
Allgemeine Information
- Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen
- Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen
- Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen
- Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen
- ex. Kranken- und Gesundheitspflegerinnen
- ex. Altenpflegerinnen
- Pflegehelferinnen
- Palliativfachkräfte
- Haushaltshilfen
Schwerpunkte der Konzeption
Unser Pflegeleitbild – Ideen, die uns leiten
Wir wenden das Modell der ganzheitlichen rehabilitierenden Prozesspflege von Monika Krohwinkel an. Dieses Modell bezieht die Bezugspersonen des pflegebedürftigen Menschen mit ein. Es definiert konkrete Ziele und gezielt auf die jeweilige Pflegesituation konkrete Hilfeleistungen. Die primär pflegerische Zielsetzung des Modells ist das Erhalten, Fördern bzw. Wiedererlangen von Unabhängigkeit, Wohlbefinden und Lebensqualität des pflegebedürftigen Menschen in seinen Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens.
„Pflege lebt von Beziehung/Empathie, Wertschätzung und Akzeptanz gegen des ICH seins“
Unsere Beziehungen zu unseren Patienten und ihren Angehörigen sind gekennzeichnet von langjähriger fachlicher Erfahrung, Vertrauen, Empathie und Respekt, vom Zuhören und Wahrnehmen, von Humor und Freude.Pflege und Betreuung bedeutet: Miteinander gemeinsam zum Nahziel „Zufriedenheit“ mit ständigem Einbezug erworbener Ressourcen und Individualität jedes Einzelnen.
Pflege lebt von Fachkompetenz
Wir verstehen uns als Wegbegleiter. Darum berücksichtigen wir die Kräfte und Fähigkeiten der Patienten/Angehörigen und beziehen sie in die Planung und Durchführung der Pflege ein. Wir gehen voran, indem wir nach neuen Erkenntnissen streben. Wir lernen von Kollegen und von Menschen, die mit uns arbeiten, die uns begleiten. Das vermittelt neue Einblicke und eine neue Sicht der Dinge. Wir sind fähig, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen.
Pflege lebt vom Miteinander
Wir meistern Herausforderungen gemeinsam. Die Gestaltung der Zusammenarbeit ist unsere Stärke. Wir wissen, dass wir im Team mehr bewegen können. Wir sprechen miteinander und hören einander zu.
Pflege lebt von Rahmenbedingungen
Wir legen die Rahmenbedingungen so, dass sie optimal auf den zu Pflegenden zugeschnitten sind. Das heißt, wir nehmen uns die Zeit, die wir für die Pflege und der dazugehörigen Betreuung benötigen.
Unsere Leistungen
„Zu Hause gut versorgt – wir kommen zu Ihnen, wenn Sie uns brauchen“
Als erfahrenes, professionell denkendes und arbeitendes Team sind wir für Sie da. Wir arbeiten gerne, höflich und zuvorkommend. Das Erfüllen Ihrer Wünsch und Bedürfnisse ist unser Ziel. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Auch nachts, an Feiertagen und am Wochenende sind wir persönlich erreichbar, ohne lästigen Anrufbeantworter.
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung:
Wir helfen Ihnen bei der Körperpflege, dem An- und Auskleiden, leisten Hilfestellung beim Essen und der Essenszubereitung. Das körpergerechte Lagern bei Bettlägerigkeit, sowie die Versorgung eines künstlichen Darmausganges oder Blasenverweilkatheters gehören ebenso zu den Hilfeleistungen. Mit aktivierenden Maßnahmen wie z. B. Sitz- und Gehübungen möchten wir Ihnen zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung beitragen.
Behandlungspflege nach § 37,2 SGB V
Nach Verordnung und Anweisung Ihres Arztes führen wir medizinische Hilfeleistungen, wie z. B. das Verabreichen von Medikamenten oder Injektionen – z. B. Insulin, die Wundversorgung, Verbandwechsel, Kompressionswickel/-strümpfe, die Kontrolle von Blutdruck oder Blutzucker durch.
Krankenhausvermeidungspflege nach § 37 SGB V häusliche Krankenpflege Anspruch 4 Wochen
Gesetzliche Pflegeberatungsbesuche bei Bezug von Pflegegeld nach SGB XI 37,3 Pflegeeinsatz:
Werden Sie ausschließlich durch Angehörige oder andere Personen gepflegt und beziehen Pflegegeld, ist es gesetzlich vorgeschrieben, regelmäßig Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen. Wir führen diese Besuche gerne durch und unterstützen Sie und ihre Pflegeperson durch praktische pflegefachliche Hilfestellungen:
- in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und
- in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich
Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige, die die Pflegesachleistung beziehen, können halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz abrufen. Für diese Personenkreise besteht allerdings keine gesetzliche Verpflichtung hierfür.
Urlaubs- und Verhinderungspflege:
Wenn die Person, die Sie normalerweise versorgt, in Urlaub fährt oder verhindert ist, übernehmen wir in dieser Zeit Ihre Pflege.
Notfalleinsätze:
Im Notfall sind wir innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen (Einsatz durch eine Pflegefachkraft nur bei Pflegeverträgen)
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung:
Hierbei handelt es sich um umfassende Betreuung unheilbar Kranker. Das oberste Ziel ist die Linderung ihrer Beschwerden und die Steigerung ihrer Lebensqualität. Leitfaden hierbei ist für uns der Wille des Patienten. Palliativversorgung hat deshalb nicht nur die Symptome im Auge, sondern kümmert sich ganzheitlich um die Bedürfnisse des Patienten und seiner Angehörigen.
Wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei in allen Fragen der häuslichen Pflege, Wir informieren Sie über die verschiedenen Leistungen der Krankenkassen und Pflegekassen und sind gerne behilflich bei allen Antragsstellungen. Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK).
Wir beraten Sie bereits im Krankenhaus vor Ihrer Entlassung. Wir beraten und unterstützen Ihre pflegenden Angehörigen. Wir beraten Sie zum pflege- und altersgerechten Wohnen. Wir beraten und begleiten Sie zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung.
Wir vermitteln z. B.:
Hausnotruf, Pflegehilfsmittel, Friseur/Fußpflege, Krankengymnastik etc.
Es werden allein die pflegerischen Tätigkeiten nach den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung und Krankenkassen dokumentiert und berechnet.
Und für vieles mehr – bitte lassen Sie sich beraten.
Eine überleitende Pflege vom Krankenhaus direkt in die häusliche pflegerische Betreuung:
Vorbereitung:
- Persönlichen Kontakt mit den Angehörigen zu Hause aufnehmen
- Vorinformation über den zu pflegenden Neukunden sammeln
- Telefonisches Erstgespräch mit dem Krankenhaus führen
Durchführung:
Entlassungsdatum erfragen, um Krankenhausnachsorge einzuleiten
- Gemeinsam mit den Angehörigen den Kunden im Krankenhaus besuchen
- Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zum Kunden
- Einfühlsam auf die Bedürfnisse und Wünsche des Kunden eingehen.
- Persönliches Gespräch mit der Stationsschwester bzw. diensthabenden Schwester führen.
- Nach Bedarf Netzwerk informieren
- Kontakt mit dem Hausarzt aufnehmen
- Entsprechende Hilfsmaßnahmen einleiten (z.B. Pflegebett, WC-Toilettenstuhl usw.)
- Sanitätshaus beauftragen
- Pflegebedarf festlegen
- Biografie erfassen
Ergebnis
- Der Kunde verlässt mit einem guten und sicheren Gefühl das Krankenhaus.
- In dieser schwierigen Situation werden Stress und Ängste bei Kunden und seinen Angehörigen verringert.
- Kunde, Angehörige, Hausarzt und Pflegedienst bekommen das Gefühl, sich zu einem gut zusammenarbeitenden Team zu entwickeln.
Leistungen/Angebote
- medizinische Behandlungspflege
- häusliche Krankenpflege
- Pflegeleistungen nach Leistungskomplexen
- Verhinderungspflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Durchführung von Beratungsbesuchen bei der Inanspruchnahme von Pflegegeld
- Hilfen bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen
- Beratung/Anleitung und Unterstützung bei der häuslichen Pflege
Angebot | Kosten |
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